Energieausweis

Ab dem 1. Juni 2013 ist es auch Pflicht in Spanien die Energieeffizienz von Gebäuden zu bestimmen und diese in einem ENERGIEAUSWEIS (span. Certificado de Eficiencia Energética – CEE) zu dokumentieren.
Der Energieausweis ist in der spanischen Energieeinsparverordung “Real Decreto 235/2013” geregelt, und muss ab 1. Juni 2013 einem potenziellen Käufer oder Mieter eines bebauten Grundstücks, Wohnungs- oder Teileigentums unverzüglich zugänglich gemacht werden.

Wer hat die Plicht den Energieausweis vorzulegen?
Der Bauherr, bzw. der Eigentümer des Gebäudes muss sicherzustellen dass ihm ein Energieausweis unter Zugrundelegung der energetischen Eigenschaften des fertig gestellten Gebäudes ausgestellt wird.

Wer ist Ausstellungsberechtigt?
Zur Austellung von Energieausweisen sind berechtigt:

  • Architekten
  • Bauingenieure (span. Aparejador)

Welche Gebäude sind ausgeschlossen?

  • Baudenkmäler
  • Gebäude für Industrie und Landwirtschaft
  • Kleine Gebäude unter 50m2
  • Gebäude mit Abrissantrag
  • Wohnbauten die unter 4 Monate im Jahr benutzt werden

Grundsätze des Energieausweises
Der Energieausweis wird auf den Grundlagen des Energiebedarfs und des Energieverbrauchs berechnet und ausgestellt. In so fern wird die Aussenhaut des Gebäudes geprüft, besonders die Isolierung, Fenster und Türen; und auch die Heizung, Kühlung und Warmwasserbereitung. Dem Energieausweis werden Vorschläge für die Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes beigefügt.

Offizielles Etikett für den Energieausweis